mit einem Strangwerkzeug unter dem sich noch der Schal befunden hat, passen zu den deutlich feststellbaren Rötungen am seitlichen und hinteren Halsbereich, die dann aber nach einem gewissen Zeitablauf (ca. 2 ¼ bis 2 ½ Stunden) wieder verschwunden sind. Die Verletzung an den Streckseiten des linken Mittel- und Ringfinger lassen sich auch sehr gut durch den Umstand erklären, dass die Privatklägerin unter das Strangwerkzeug gegriffen hat und sich dadurch befreien konnte. Ebenfalls lassen sich die vier linearen Schürfungen am rechten Handgelenk eher durch die Befreiungshandlung als durch einen Sturz erklären.