Es sei das erste Mal gewesen, dass sie sich dort getroffen hätten. Der Beschuldigte sei aus dem Gebüsch gekommen, habe begonnen, mit dem Fuss zu zappeln und gesagt, dass er etwas am Fuss habe (pag. 2402 Z. 8 ff.) Er habe gefragt, ob sie ihm helfen könne und sei etwas weiter aus dem Gebüsch gekommen. Sie habe gemerkt, dass etwas nicht stimme und dann den Gurt in seiner Hand gesehen (pag. 2402 Z. 11 ff.). Sie seien auf der Strasse gestanden, der Beschuldigte hinter ihr. Er habe sie dann gepackt, ihr den Mund zugehalten, den Gurt um den Hals gelegt und nach vorne ins Gebüsch gezogen. Sie habe sich dann umgedreht (pag. 2402 Z. 17 ff.).