588 Z. 87 ff.). Hierbei fällt auf, dass der Beschuldigte sich auch ausschmückenden, erfundenen Details bediente – so erklärte er, er habe dem Sohn gesagt, er solle auf ihn warten und ihm das Handy zum Spielen gegeben (pag. 589 Z. 129 f.). Der Beschuldigte gab zu Protokoll (pag. 590 Z. 185 ff.): Wie hat F.________ reagiert, als seine Mutter geschrien hatte? Er hat auf dem Telefon einige Videos von früher, von den Ferien angeschaut, er hat sie gar nicht schreien gehört. Er fragte mich nur, wo ist Mama. Er wusste, dass seine Mutter ihn abholen komme.