Zweifellos ist es im Herkunftsland und Kulturkreis des Beschuldigten auch im täglichen Sprachgebrauch nicht unüblich und weitläufig akzeptiert, dem eigenen Standpunkt mit stark übertriebenen Vergleichsgrössen (zu 1000%, ich gehe freiwillig für 20 Jahre ins Gefängnis, falls ich nicht recht haben sollte, ich schwöre es auf den Kopf meines Kindes etc.) Nachdruck zu verleihen. Solange solch kulturell bedingte Übertreibungen bei konstant bleibenden Aussagen eingesetzt werden, ist ihnen kulturbedingt nicht allzugrosse Bedeutung zuzumessen. Wie die Vorinstanz aber