595 Z. 421 f.). Konstant sind seine Aussagen einzig bezüglich der Negierung jeglicher Tötungs- und Verletzungsabsichten. Er behauptete in diesem Zusammenhang den zusammengeknoteten Laptopgurt und Gürtel sowie das Messer lediglich mitgenommen zu haben, um seiner Exfrau Angst zu machen (pag. 589 Z. 134 ff., pag. 624 Z. 396, pag. 644 Z. 68 f., pag. 646 Z. 139 f., pag. 1626). Seine Exfrau habe nachdem er den Gürtel und das Messer gezeigt habe, angefangen zu schreien (pag. 589 Z. 140, pag. 590 Z. 173 ff.). Er gab dann auch zu Protokoll, dass er denke, dass sie das Messer gesehen habe und verstehen könne, dass sie Angst hatte, als sie das Messer gesehen habe (pag. 589 Z. 143 f., pag.