Er habe dort seiner Exfrau jedoch nur Angst machen wollen und dafür habe er den Gurt und das Messer aus der Tasche geholt und ihr gesagt «C.________ du hast es übertrieben, siehst du das Messer und den Gurt» (pag. 589 Z. 135 ff.). Er sei anschliessend mit dem Sohn im Bus zurück nach Hause gefahren (pag. 590 Z. 157 ff.). Die Polizei zeigte ihm in der nächsten Einvernahme vom 15.06.2021 anhand der Auswertung der Antennenstandorte auf, dass die Strecke von seinem Wohnort bis zum Friedhof innerhalb von ca. 16 Minuten zurückgelegt worden sei und dies zu Fuss mit einem Kind unmöglich sei. Nichtsdestotrotz behauptete der Beschuldigte weiterhin, dass F.______