16 In der ersten Befragung am 09.01.2021 bestritt er noch gänzlich, überhaupt am fraglichen Tatort gewesen zu sein, vielmehr sei er die ganze Zeit mit F.________ in der Wohnung gewesen (pag. 568 Z. 259). Anlässlich der zweiten Einvernahme vom 29.03.2021 schilderte er sodann detailliert und ausführlich, wie er sich zusammen mit seinem Sohn zu Fuss zum fraglichen Tatort begeben habe (pag. 589 Z. 117 f.) Er habe dort seiner Exfrau jedoch nur Angst machen wollen und dafür habe er den Gurt und das Messer aus der Tasche geholt und ihr gesagt «C.________