2414 Z. 33 ff.). Er habe dann nicht mehr diskutieren und den gleichen Weg zurückgehen wollen, wobei die Privatklägerin schreiend gefragt habe, wo F.________ sei und ihm hinterher gelaufen sei (pag. 2411 Z. 35 ff.). Er habe sich dann umgedreht, ihr gesagt, sie solle aufhören und ihr das Messer gezeigt (pag. 38 f.). Er habe ihr Eindruck machen wollen, wobei die Privatklägerin zu schreien angefangen habe, als sie das Messer und den Gurt gesehen habe (pag. 2411 Z.40 f.). Die Privatklägerin habe sich umdrehen und weglaufen wollen, wobei er sie an der Kapuze gepackt habe, welche dann in seiner Hand hängen geblieben sei (pag. 2411 Z. 43 ff.). Das sei eigentlich das Ganze gewesen;