Die inhaltlichen Merkmale erhalten ihre diagnostische Bedeutung vielmehr erst durch ein In- Beziehung-Setzen zu anderen diagnostischen Befunden. Die Relevanz eines Beweisstückes ist nicht von der Quantität des Materials abhängig, sondern von einem möglichst einmaligen und eindeutigen Informationsgehalt (HAAS, Kriminalistik 10/2022 S. 569). Auf die oberinstanzlich neu erhobenen Beweismittel ist soweit erforderlich im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung näher einzugehen. 9.4 Beweiswürdigung Aussageverhalten des Beschuldigten