Der Beschuldigte und die Privatklägerin seien seit dem 29. April 2020 geschieden, wobei der Beschuldigte der Privatklägerin bereits seit anfangs des Jahres 2020 immer öfters an deren Domizil nachgestellt und ihr mit dem Tod gedroht habe (vgl. Ziff. 2–4 der AKS) und er sowohl mit der Erziehung des gemeinsamen Sohnes durch die Privatklägerin als auch mit den Besuchszeiten nicht einverstanden gewesen sowie davon ausgegangen sei, dass die Privatklägerin einen neuen Partner habe.