cm über der rechten Kniescheibe sowie eine Schürfwunde von 2 auf 2 cm über der linken Kniescheibe erlitten. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen in der Absicht, den Tod der Privatklägerin herbeizuführen gehandelt zu haben, bzw. eventualiter diese in unmittelbare Lebensgefahr gebracht haben zu wollen, wobei er sowohl ein Würgeinstrument als auch ein Messer zum Tatort mitnahm. Der Beschuldigte und die Privatklägerin seien seit dem 29. April 2020 geschieden, wobei der Beschuldigte der Privatklägerin bereits seit anfangs des Jahres 2020 immer öfters an deren Domizil nachgestellt und ihr mit dem Tod gedroht habe (vgl. Ziff.