Der Beschuldigte habe die Privatklägerin gleichzeitig an deren Schal festgehalten und sie mit dem Gurt und dem Schal am Hals gewürgt. Die Privatklägerin habe sich zur Wehr gesetzt und die Hände unter den Schal und den Stoffgurt bringen und sich so nach einer gewissen Zeit davon befreien können. Bei der Auseinandersetzung sei die Kapuze der Jacke der Privatklägerin abgerissen. Die Privatklägerin sei umgehend zurück zur Strasse gerannt, wo sie ein vorbeifahrendes Auto habe anhalten können. Der Beschuldigte habe sich anschliessend zurück an sein Domizil begeben und sich bis zum Eintreffen der Polizei zu seinem schlafenden Sohn gelegt.