___ sei im Auto am Warten. Der Beschuldigte habe sich anschliessend der Privatklägerin genähert, ihr seinen rechten Arm um deren Hals gelegt, wobei er in der rechten Hand den schwarzen Gurt gehalten und mit der linken Hand das andere Ende des Gurtes gefasst und begonnen habe, die Privatklägerin am Hals zu würgen und sie gleichzeitig in das Gebüsch hineinzuziehen, wobei er versucht habe, mit der anderen Hand den Mund der Privatklägerin zuzudrücken. Der Beschuldigte habe die Privatklägerin gleichzeitig an deren Schal festgehalten und sie mit dem Gurt und dem Schal am Hals gewürgt.