_ bereits am selben Abend gegen 22:00 Uhr wieder zurückbringen und sich angeblich deshalb mit ihr beim Friedhof in L.________(Ortschaft) verabreden wolle, um den Sohn zu übergeben, wobei der Beschuldigte nie die Absicht gehabt habe, ihr den Sohn zu überbringen. Der Beschuldigte habe an seinem Domizil zwei schwarze Stoffgurte, welche er zusammenknotete, sowie ein Küchenmesser mit einer 20 cm langen Klinge behändigt und das Domizil gegen ca. 21:45 Uhr mit dem Fahrrad in Richtung L.________(Ortschaft) verlassen, wobei er den Sohn F.________ alleine schlafend zu Hause gelassen habe.