(Adresse). Der Beschuldigte soll der Privatklägerin, seiner Exfrau, im Verlaufe des frühen Abends mit dem Mobiltelefon geschrieben haben, dass er angeblich zu seinem Cousin müsse und er ihr deshalb den gemeinsamen Sohn F.________ bereits am selben Abend gegen 22:00 Uhr wieder zurückbringen und sich angeblich deshalb mit ihr beim Friedhof in L.________(Ortschaft) verabreden wolle, um den Sohn zu übergeben, wobei der Beschuldigte nie die Absicht gehabt habe, ihr den Sohn zu überbringen.