In seinen letzten Eingaben, als dann auch sein dritter Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, schlussendlich in Ungnade gefallen war, verlangte er dann aber trotz angeblich zerstörtem Vertrauensverhältnis Rechtsanwalt G.________ wieder als Verteidiger zurück. Die Grenzen eines intakten Vertrauensverhältnisses sind für den Beschuldigten offenbar situativ flexibel. Auch das weist auf subjektive Willkür und komplett fehlende Objektivierbarkeit der Rügen an die Adressen seiner Verteidiger hin. Dass Rechtsanwalt E.___