Weiter wurde anlässlich der Berufungsverhandlung der Beweisantrag der Privatklägerin, es sei der Massnahmenentscheid CIV 30 3031 / CIV 23 2066 (vM) des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 31. Mai 2023 (pag. 2435) zu den Akten zu erkennen, mit Beschluss der Kammer gutgeheissen (pag. 2398). Sodann wurden die Privatklägerin und der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung unter Konfrontationsvermeidung erneut befragt (pag. 2400 ff.; pag. 2407 ff.).