2062 ff.), Screenshots und «Viber»- Auszüge betreffend die Kontaktierung der Schwester der Privatklägerin durch den Beschuldigten und dessen Mutter (pag. 2260 resp. pag. 2380 ff.) sowie ein psychologisch ärztliches Zeugnis der Privatklägerin vom 13. Juli 2023 eingereicht (pag. 2385) und mit Beschluss der Kammer anlässlich der Berufungsverhandlung vom 24. Juli 2023 zu den Akten erkannt (pag. 2398). Weiter wurde anlässlich der Berufungsverhandlung der Beweisantrag der Privatklägerin, es sei der Massnahmenentscheid CIV 30 3031 / CIV 23 2066 (vM) des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 31. Mai 2023 (pag.