2308 ff.), beide vom 16. Juni 2023, eingeholt. Weiter wurden während des Berufungsverfahrens von den Parteien Dokumente im Zusammenhang mit der Herzoperation des Sohnes des Beschuldigten F.________ (pag. 1956 ff., pag. 1986, pag. 2018), des Vorfalls vom 19. Oktober 2019 im Regionalgefängnis Thun (pag. 2044 ff.), einer Untersuchung von F.________ in der Universitätsklinik für Kinderheilkunde des K.________ (Spital) (pag. 2045) sowie Briefe des Beschuldigten an den Kindsbeistand (pag. 2062 ff.), Screenshots und «Viber»- Auszüge betreffend die Kontaktierung der Schwester der Privatklägerin durch den Beschuldigten und dessen Mutter (pag.