Rechtsanwalt D.________ vom 30. März 2023) wurden – nach Gewährung des rechtlichen Gehörs (pag. 2273 [Generalstaatsanwaltschaft], pag. 2276 [Be- währungs- und Vollzugsdienste], pag. 2280 f. [Beschuldigter]) – mit Verfügung vom 14. April 2023 durch die Verfahrensleitung die Telefonprivilegien des Beschuldigten mit Auflagen verbunden und für den Widerhandlungsfall die Rückversetzung in die Sicherheitshaft angedroht (pag. 2283 ff.). Betreffend diesen Vorfall wurde Anzeige erstattet und ein Strafverfahren eingeleitet, welches mit dem Strafverfahren betreffend Übergriff auf F.________ vereinigt wurde und am Urteilsdatum bei der Staatsanwaltschaft Oberland hängig war (Akten Nr. O 22 13241).