2051 ff.). Mit Eingabe vom 23. Dezember 2022 beantragte der Beschuldigte den vorzeitigen Strafvollzug (pag. 2085). Die Generalstaatsanwaltschaft brachte mit Schreiben vom 29. Dezember 2022 dagegen keine Einwände vor (pag. 2106). Nach Eingang der Stellungnahme der BVD vom 5. Januar 2023 (pag. 2111) wurde der vorzeitige Strafvollzug mit Verfügung vom 13. Januar 2023 bewilligt (pag. 2112 f.) und der Beschuldigte konnte diesen schliesslich per 22. März 2023 in der JVA Thorberg antreten (pag. 2435 ff.). Aufgrund eines angeblich eine Drohung beinhaltenden Telefonats des Beschuldigten an die Schwester der Privatklägerin Ende März 2023 (vgl. pag. 2258 f.; Schreiben Rechtsanwalt D.__