1683, pag. 1712 ff.) und mit Beschluss vom 16. August 2022 bis am 17. November 2022 (pag. 1770 ff.) verlängert. Gegen diesen Beschluss erhob der Beschuldigte Beschwerde (pag. 1786 ff.), welche mit obergerichtlichem Beschluss vom 13. September 2022 insoweit gutgeheissen wurde, als die Verlängerung nur bis am 17. Oktober 2022 bewilligt wurde (pag. 1822 ff.). Mit Eingang des Verfahrens beim Obergericht wurde die Sicherheitshaft über den Beschuldigten nach Gewährung des rechtlichen Gehörs (Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 29. September 2022, pag. 7 Haftdossier; Stellungnahme der Verteidigung vom 3. Oktober 2022, pag. 9 Haftdossier)