2346 f.) sowie unter Berücksichtigung einer weiteren persönlichen Eingabe des Beschuldigten vom 28. Juni 2023 (pag. 2349 ff.) wurde der Antrag auf Wechsel der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 30. Juni 2023 schriftlich begründet abgewiesen (pag. 2354 ff.).