Mit Eingabe vom 31. Januar 2023 ersuchte Rechtsanwalt G.________ infolge unheilbarer Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zu seinem Klienten um Entlassung aus dem amtlichen Mandat (pag. 2149 f.). Der Beschuldigte persönlich liess diesem Antrag am 31. Januar 2023 einen eigenen, entsprechenden Antrag folgen (pag. 2160 ff.). Mit Verfügung vom 14. Februar 2023 wurde Rechtsanwalt G.________ antragsgemäss aus dem Mandat entlassen (und mit Beschluss vom 31. März 2023 entschädigt, pag. 2266 ff.) und stattdessen wunschgemäss Rechtsanwalt B.________ als neuer amtlicher Verteidiger eingesetzt (pag. 2167 ff.).