1564 f.) beantragte Rechtsanwalt E.________ – nachdem der Beschuldigte sich anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung während dessen Plädoyer die Ohren zugehalten und auch sonst deutlich zu verstehen gegeben hatte, dass er seinen Verteidiger desavouierte (pag. 1609, 1619) –, aus dem amtlichen Mandat entlassen zu werden. Auch der Beschuldigte persönlich beantragte mit Eingabe vom 24. Mai 2022 erneut einen Mandatswechsel, unter Bezeichnung seines Wunschanwaltes (pag. 1575 f.). Den Anträgen wurde mit vorinstanzlicher Verfügung vom 30. Mai 2022 stattgegeben und anstelle von Rechtsanwalt E.________ wunschgemäss Rechtsanwalt G.__