2 Kosten- und Entschädigungsfolgen. Eventualiter focht er das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich an, verlangte einen vollumfänglichen Freispruch, unter kostenfälliger Abweisung der Zivilklage, unter Auferlegung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung für die erst- und oberinstanzlichen Verteidigerkosten und unter Ausrichtung einer Genugtuung.