2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte im Anschluss an die Urteilseröffnung vom 17. Mai 2022 mündlich die Berufung an (pag. 1940). Sodann liess er der Vorinstanz zwei schriftliche Berufungsanmeldungen, datierend vom 18. Mai 2022 (Eingang: 20. Mai 2023; pag. 1698 ff.) und 19. Mai 2022 (Eingang: 23. Mai 2023; pag. 1709) zukommen. Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 20. September 2022 und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag zugestellt (pag. 1837 ff., 1940 ff.). Am 3. Oktober 2022 erklärte der amtliche Verteidiger für den Beschuldigten formund fristgerecht die Berufung (pag. 1950 ff.).