(nachfolgend Privatklägerin), und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 7.5 Jahren unter Anrechnung von 494 Tagen provisorischer Haft an die Freiheitsstrafe (für das versuchte Tötungsdelikt), zu einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend total CHF 4'500.00 (für die übrigen Delikte), zu einer Landesverweisung von 10 Jahren und zur Übernahme der Verfahrenskosten von CHF 95'713.55. Im Weiteren setzte es die amtlichen Entschädigungen der beteiligten Rechtsanwälte fest, urteilte über die Rück- und Nachzahlungspflichten, verurteilte den Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 1'832.15 Schadenersatz,