1688 ff.), schuldig der versuchten vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen versuchten Nötigung, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und der Beschimpfung, alles begangen zum Nachteil von C.________ (nachfolgend Privatklägerin), und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 7.5 Jahren unter Anrechnung von 494 Tagen provisorischer Haft an die Freiheitsstrafe (für das versuchte Tötungsdelikt), zu einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend total CHF 4'500.00 (für die übrigen Delikte), zu einer Landesverweisung von 10 Jahren und zur Übernahme der Verfahrenskosten von CHF 95'713.55.