1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'450.00. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'000.00. II. Weiter wird verfügt: