Es ist sodann durchaus möglich, dass die linke hintere Seite eines manövrierenden Fahrzeugs noch ohne Kollision am stehenden Fahrzeug vorbeikommt, die linke Vorderseite jedoch nicht. Dass es je nach Winkel auch anders ausgehen kann, macht die vorinstanzlichen Feststellungen noch nicht offensichtlich unhaltbar. Insofern wird der vom Geschädigten geschilderte Ablauf der Geschehnisse durch die objektiven Beweismittel gestützt. Hingegen werfen die Aussagen der Beschuldigten mit Blick auf das dokumentierte Unfallbild Fragen auf.