Das dokumentierte Schadensbild lässt sich mit dem vom Geschädigten glaubhaft geschilderten Fahrmanöver der Beschuldigten vereinbaren. Es macht Sinn, dass bei einem derartigen Manöver, bei dem rückwärts in eine Einfahrt eingebogen werden soll, der linke vordere Teil eines fahrenden Fahrzeugs anlässlich des Fahr-