Schulterblick rechts ein, und da die Beschuldigte dabei war, ihr Fahrzeug in die Hauseinfahrt abzudrehen, ist nicht davon auszugehen, dass sie dabei das Fahrzeug des Geschädigten im Blick hatte. Solches wird auch nicht behauptet. Die Beschuldigte gab zwar an, über eine Rückfahrtkamera zu verfügen, jedoch habe sie für das Rückwärtsmanöver in «alle Spiegel geschaut» (pag. 90. Z. 35). Sie gab ferner auch zu Protokoll, sich während des Rückwärtsfahrens auf die Einfahrt konzentriert zu haben (pag. 9). Davon, dass der Geschädigte bereits auf Höhe der Einfahrt gestanden habe, anschliessend noch rückwärtsgefahren sei und nach der Kollision gehupt habe, sagte sie nichts.