Sie habe sich schliesslich auf die Einfahrt konzentrieren müssen, damit sie sauber hineinfahren könne. Dann sei es zur Kollision gekommen, worauf sie ausgestiegen und es sofort zum «Gstürm» gekommen sei. Der Mann habe ihr gesagt, dass er ihr Rücklicht und ihren Blinker nicht gesehen habe (pag. 9). Anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte sie ihre Aussagen gegenüber der Polizei als richtig und erklärte, dass er (gemeint ist der Geschädigte) nach vorne gefahren sei, als sie bereits am Hinauffahren gewesen sei. Sie habe im Rückspiegel geschaut, ob die Einfahrt frei sei und habe gesehen, dass er viel weiter hinten sei (pag. 90, Z. 32 ff.). Was der Geschädigte sage, stimme nicht (pag.