Die Beschuldigte machte ebenfalls noch am Unfallort erste Aussagen zum Unfallhergang. Sie führte aus, dass sie den Blinker nach rechts gesetzt und angehalten habe. Anschliessend sei sie rückwärts in die Hauseinfahrt gefahren. Vor dem Rückwärtsfahren habe sie geschaut, ob der Weg frei sei. Dabei habe sie das G.________-Fahrzeug gesehen, welches vor der Hauszufahrt gehalten habe. Hinter diesem Fahrzeug hätten noch andere Fahrzeuge gestanden. Sie sei davon ausgegangen, dass er (gemeint ist der Fahrer des G.________-Fahrzeugs bzw. der Geschädigte) stehen bleibe. Sie habe sich schliesslich auf die Einfahrt konzentrieren müssen, damit sie sauber hineinfahren könne.