Er selber sei mit seinem Fahrzeug schon in der Hälfte der Einfahrt des Hauses gewesen. Danach habe er gesehen, dass sie rückwärtsfahre, da habe er verstanden, dass die Beschuldigte in die Einfahrt einbiegen wolle. Er betonte erneut, dass er aufgrund dessen auch etwas zurückgefahren sei, hinter ihm aber ein anderes Auto gestanden habe und er deshalb nicht noch weiter habe zurückfahren können (pag. 88, Z. 30 ff.). Zum nachfolgenden Manöver führte er erstmals konkret aus, dass die «Dame ihr Fahrzeug abgedreht und mit einem Teil ihres Autos bereits in die Einfahrt eingebogen» sei (pag. 88, Z. 37 ff.). In diesem Moment habe sie sein Auto berührt (pag. 88, Z. 39).