9 Er sei die ganze Zeit auf der Bremse gestanden (pag. 13). Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung blieben seine Aussagen in den Kernpunkten konstant, stimmig, nicht übertrieben oder die Beschuldigte über Gebühr belastend. Der Geschädigte wiederholte, dass vor ihnen ein Lastwagen gefahren sei, welcher den gesamten Verkehr verlangsamt habe. Als sie auf der Höhe des Hauses gewesen seien, sei sie (gemeint ist die Beschuldigte) schon ein wenig vorbeigefahren. Er selber sei mit seinem Fahrzeug schon in der Hälfte der Einfahrt des Hauses gewesen.