Dem Unfallaufnahmeprotokoll ist diesbezüglich zu entnehmen, dass der Geschädigte hinter der Beschuldigten gefahren und es aufgrund eines Lastwagens zu einer Kolonne gekommen sei. Er habe angehalten, als die Beschuldigte vor ihm im Fahrzeug angehalten und er deren Blinker habe aufleuchten sehen. Dann habe die Rückfahrleuchte des Fahrzeugs vor ihm aufgeleuchtet und das Fahrzeug sei rückwärtsgefahren. Er sei daraufhin auch ungefähr einen Meter zurück. Da aber hinter ihm ein Volvo gestanden habe, habe er nicht weiter zurückfahren können. Das Fahrzeug vor ihm sei dann in die Hauseinfahrt abgebogen.