Die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz seien offensichtlich unrichtig. Gestützt auf die Fotodokumentation müssten schliesslich mindestens derart schwerwiegende Zweifel an den Ausführungen der Auskunftsperson und damit an der Schuld der Beschuldigten aufkommen, welche eine Verurteilung unmöglich machen würde.