7 auf pag. 44 unten, so sei ersichtlich, dass die Beschuldigte vorher zwingend stark habe einschlagen müssen, um in diesem Zeitpunkt und an dieser Position gerade nach hinten fahren zu können. Sie habe daher vorher eine Kurve nach rechts hinten machen müssen. Hierbei sei der linke Hinterteil des Fahrzeuges (auf dem Foto hintere Ecke rechts) zwingend weiter aussen als der linke Seitenspiegel.