10. Angeklagter Sachverhalt Der Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 7. August 2020 – welcher vorliegend als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO) – vorgeworfen, am 19. Mai 2020 um ca. 11.45 Uhr am C.________ in D.________ beabsichtigt zu haben, mit ihrem Personenwagen rückwärts in die Hauseinfahrt C.________ zu fahren, wobei sie aufgrund des unvorsichtigen Rückwärtsfahrens mit ihrem linken Seitenspiegel gegen die Lieferwagenfront des Geschädigten, welcher hinter ihr gestanden habe, kollidiert sei (pag. 17).