5. Oberinstanzliche Anträge der Verteidigung Die Beschuldigte stellte im Rahmen ihrer Berufungserklärung vom 16. Februar 2022 folgende Anträge (pag. 141): 1. Das Urteil PEN 20 873, Strafabteilung, Regionalgericht Berner Jura-Seeland, vom 2. Dezember 2021 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. A.________, geb. .________, sei vom Vorwurf der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln freizusprechen. 3. Der Berufungsführerin sei für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 2'926.80 (inkl. Auslagen und MWSt) zu entrichten.