2. Berufung Mit Schreiben vom 8. Dezember 2021 meldete die Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 104). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 26. Januar 2022 (pag. 111 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 131 f.). Die Berufungserklärung der Beschuldigten, datiert auf den 16. Februar 2022, ging form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein. Die Beschuldigte focht das Urteil vollumfänglich an (pag.