1. Zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 1'800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5'920.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00. III. 1. Die Entschädigung der ehemaligen amtlichen Verteidigerin von A.________, Rechtsanwältin H.________, wurde für das erstinstanzliche Verfahren rechtskräftig wie folgt bestimmt: