522 f.) Davon entfallen 42 Minuten auf ein Telefonat mit dem Trainer des Beschuldigten sowie auf E-Mails «an Kl und Frau AN.________» (vgl. die Posten vom 29. September 2022, vom 13. Oktober 2022, vom 10. November 2022, vom 17. März 2023 und vom 21. März 2023). Dabei handelt es sich einerseits um nicht entschädigungswürdige Aufwände im vorliegenden Strafverfahren und andererseits um Kanzleiarbeit, welche ebenfalls nicht entschädigt wird. Für das Verfassen des Parteivortrags machte Rechtsanwältin B.______