40 entschädigt. Im Rechtsmittelverfahren in Strafsachen, welchem Urteile eines Einzelgerichts des Regionalgerichts zu Grunde liegen, erstreckt sich der Honorarrahmen von CHF 500.00 bis maximal CHF 25‘000.00 (Art. 17 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Bst. b der Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes [PKV; BSG 168.811]). Der Stundenansatz für die Entschädigung der amtlich bestellten Anwälte beträgt im Kanton Bern CHF 200.00 (Art. 1 der Verordnung über die Entschädigung der amtlichen Anwältinnen und Anwälte [EAV; BSG 168.711]).