Dauer der Landesverweisung Vorliegend wurde der Beschuldigte wegen zweifachen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe schuldig erklärt und zu einer (bedingten) Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Eine Landesver- 39 weisung für die Mindestdauer von fünf Jahren scheint angemessen. Einer längeren Dauer stünde ausserdem das Verschlechterungsverbot entgegen. VI. Kosten und Entschädigung