36 in der Lage, sich ohne Unterstützung Dritter konstruktiv über die Kinderbelange zu verständigen (pag. 474). Ausserdem betreut der Beschuldigte seine Kinder gemäss besagtem Bericht – aktuell an zwei bis drei Nachmittagen pro Woche – zwar sehr gut, ist trotz Empfehlung des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz aber nicht bereit, zwecks An- und Abmeldens von Besuchen und Informationsaustauschs über die Kinder mit R.________ an gemeinsamen Elterngesprächen teilzunehmen (pag. 475).