27.2.3 Familienverhältnisse Betreffend die Familienverhältnisse des Beschuldigten kann vorab auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 35 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 350 f.): Der Beschuldigte hat mit seiner Ex-Partnerin R.________ zwei Kinder im Alter von .________ bzw. .________ Jahren, lebte aber nie mit diesen zusammen. Gemäss Angaben des MIDI mussten R.________ und ihre zwei Kinder im August 2020 ihre eigene Wohnung verlassen und in einem Frauenhaus Unterschlupf suchen, weil sie vom Beschuldigte bedroht worden seien und sich nicht mehr sicher fühlten (pag.