wofür er vorliegend zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend CHF 1'800.00, verurteilt wurde. Weiter erwuchs das Urteil der Vorinstanz insoweit in Rechtskraft, als der Beschuldigte wegen mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig erklärt und zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt wurde (E. 5 oben). Schliesslich trat der Beschuldigte strafrechtlich in Erscheinung, als er wegen «Schwarzfahrens» eine Busse von CHF 100.00 erhielt, die er sich durch den Präsidenten des T.________(Verein) bezahlen liess, obwohl er zu diesem Zeitpunkt nachweislich über mehrere tausend Franken verfügte (pag.